Für die verschieden städtischen Tochterunternehmen und Beteiligungen werden je nach Rechtsform ein Aufsichtsrat, ein Verwaltungsrat oder ein Verbandsrat gebildet, in den als Vertreter des Eigentümers/Anteilseigners Stadt Regensburg Mitglieder des Stadtrates bestellt werden.

Den Vorsitz im Aufsichtsrat, Verwaltungsrat bzw. Verbandsrat führt in der Regel der Oberbürgermeister.