Übersicht über die städtischen Beteiligungen:
Für die städtischen Tochterunternehmen und Beteiligungen bestehen je nach Rechtsform unterschiedliche Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Verbandsversammlung etc.), in die als Vertreter des Eigentümers/Anteilseigners Stadt Regensburg in der Regel Mitglieder des Stadtrates entsandt werden.
Den Vorsitz in diesen Aufsichtsgremien führt die Oberbürgermeisterin.