Regensburg, 27.03.2017
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt im zuständigen Ausschuss einen Bericht über bereits vorhandene und geplante Maßnahmen und Angebote der Stadt im Bereich E-Government zu geben und dabei darzulegen, welche Anforderungen sich aus dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) für die Stadt ergeben haben und wie diese umgesetzt wurden bzw. noch werden.
„Schnell und einfach – so wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger den Kontakt zur Stadtverwaltung.“ merkt Stadträtin Katja Vogel an.
Ein breit gefächertes Angebot an Online-Dienstleistungen ist Kennzeichen einer modernen kommunalen Verwaltung. Dazu gehört, Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, Behördengänge rund um die Uhr, sieben Tage die Woche online zu erledigen – ohne Anfahrtswege, lange Wartezeiten oder Briefwechsel auf Papier. Konkret bedeutet dies unter anderem, mehr Dokumente als bisher elektronisch einsenden zu können, Verwaltungsvorgänge elektronisch zu bezahlen und das Bürgerservice-Portal entsprechend zu nutzen.
Da E-Government ein Zeichen einer modernen und bürgerfreundlichen Kommune ist, möchte sich die SPD-Stadtratsfraktion über folgende damit zusammenhängenden Fragen informieren lassen:
- Welche Angebote bietet die Stadt Regensburg Ihren Bürgerinnen und Bürgern aktuell, um „Behördengänge“ online zu erledigen?
- Wo sieht die Stadtverwaltung Verbesserungsmöglichkeiten und –bedarf beim E-Government?
- In welchen Bereichen gibt es bereits Angebote auf dem Bürgerservice-Portal? Gibt es Pläne, diese Angebote auszuweiten?
- Welche Maßnahmen im Bereich E-Government sind aktuell geplant?
- Ist die Stadt Regensburg in E-Government-relevanten überörtlichen Gremien vertreten?
Mit dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz – BayEGovG) vom Dezember 2015 wurden Rahmenbedingungen festgelegt, die auch für die Stadt Gültigkeit haben.