Regensburg, 26.04.2018

Margot Neuner
Margot Neuner

In der Straße Großprüfening gab es in letzter Zeit Probleme für LKWs, weil entgegen der Regelung der Straßenverkehrsordnung beidseitig geparkt wird.

Auf unsere Anregung hin hat Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer die Polizei gebeten, den Bereich verstärkt zu kontrollieren, damit Feuerwehr, Rettungsdienste,  Müllfahrzeuge und sonstige LKWs die Straße ungehindert passieren können.

Wir hoffen auf die Einsicht der Autofahrer, die von der Rechtsprechung vorgegebene Durchfahrtsbreite von 3 Metern frei zu halten. Rechtsgrundlage dazu ist § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO, nachdem das Halten an engen Straßenstellen unzulässig ist. 

Durchfahrt in der Straße Großprüfening