Zahlreiche Pestizide und Herbizide gelangen nach wissenschaftlichen Untersuchungen über die Nahrungskette bis in den menschlichen Organismus.
Die Langzeitwirkung auf Menschen ist dabei vielfach noch nicht erforscht. Es besteht jedoch teils der begründete Verdacht, dass derartige Substanzen krebserregend sein können.
Ein Teil der Substanzen trägt darüber hinaus zu einer Reduzierung der Artenvielfalt in Flora und Fauna bei und wird in diesem Zusammenhang auch für das Bienensterben verantwortlich gemacht.
„Wir sehen es deshalb als Maßnahme des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes an, auf kommunaler Ebene einen Betrag zur Vermeidung bzw. Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden und Herbiziden im Rahmen unseres kommunalen Handlungsspektrums zu leisten.“ betont Michael Staab der Initiator des SPD-Antrags.
Für Dauerkleingartenanlagen halten wird deshalb eine Änderung der bisherigen Regelung für angezeigt. Der hierzu unterbreitete Formulierungsvorschlag hat sich in anderen Kommunen zum Teil bereits seit Jahren als praktikabel erwiesen und bewährt.
In wie weit bei landwirtschaftlichen Pachtflächen ein Verbot bzw. zumindest eine Einschränkung des Pestizid- und Herbizideinsatzes realisierbar ist bitten wir die Verwaltung zusammen mit landwirtschaftlichen Fachstellen zu prüfen. Nach unserer Kenntnis gibt es hierzu auch bei den Landwirten im konventionellen Landbau unterschiedliche Auffassung, insb. z.B. was den Einsatz derartiger Mittel zum sog. „Todspritzen“ im Getreideanbau kurz vor der Ernte betrifft, das darauf abzielt eine einheitliche Reifung des Getreides zu erreichen.
Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt deshalb:
- Der Stadtrat setzt sich dafür ein, auf Flächen, die im Eigentum der Stadt oder von der Stadt verwalteten Stiftungen stehen und solchen, die als Dauerkleingartenanlagen im Stadtgebiet genutzt werden auf den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden in der Regel zu verzichten.
- Das Stadtgartenamt wird gebeten zu berichten, wie in städtischen Grünlagen und auf städtischen Rasensportflächen der Umgang mit Pestiziden und Herbiziden gehandhabt wird.
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, im welchem Umfang ein Verzicht auf Pestizide und Herbizide auf von der Stadt bzw. von der Stadt verwalteten Stiftungen verpachteten landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt und in Pachtverträgen abgesichert werden kann. Über das Prüfungsergebnis ist dem Stadtrat zu berichten.
- Die Verwaltung wird hinsichtlich der Dauerkleingartenanlagen beauftragt bei Nr. 20 der Gartenordnung im Benehmen mit dem Stadtverband Regensburg der Kleingärtner e.V. dahingehend eine Änderung zu erwirken, dass der Einsatz von Herbiziden ausnahmslos verboten wird und der Einsatz von Pestiziden im Einvernehmen mit dem Gartenamt im Einzelfall erlaubt werden kann. Dazu soll folgende Formulierung in die Gartenordnung aufgenommen werden: „Ungeachtet gesetzlicher Vorschriften sowie etwaiger öffentlich-rechtlicher Anordnungen sind die Pächter(innen) verpflichtet, Pflanzenkrankheiten und Schädlinge, insbesondere auch unerwünschte Pflanzen (sog. Unkraut) nur auf solche Weise zu bekämpfen, dass Beeinträchtigungen der Nachbargärten ausgeschlossen sind. Bei der Bekämpfung vom Pflanzenkrankheiten und Schädlingen ist der Gebrauch von Pestiziden nur im Einvernehmen mit dem Gartenamt der Stadt Regensburg erlaubt. Es ist dabei in jedem Fall vorher der Rat durch Fachberater des Stadtverbands der Kleingärtner Regenburg e.V. einzuholen. Der Einsatz von Herbiziden ( chemische Mittel zu Vernichtung unerwünschter Pflanzen ) ist verboten.“
- Das Sportamt wird beauftragt im Rahmen der Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass bei vereinseigenen Sportplätzen auf den Einsatz von Pestiziden und Herbiziden verzichtet wird, soweit dies nicht schon gängige Praxis ist.