Regensburg, 28.02.2017

Vor den Hintergrund der Medienberichterstattung, die über einen Interessenskonflikt im Spannungsfeld zwischen Natur- und Artenschutz und angemessener gewerblicher Nutzung im Bereich der ehemaligen Schlämmteiche an der Kremser Straße berichtet, hat die SPD-Stadtratsfraktion heute einen Fragenkatalog für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 07. März 2017 bei der Verwaltung eingereicht:

  1. Welche Festsetzung hat der derzeit bestandkräftige Flächennutzungsplan für den Bereich der ehem. Klärteiche?
  2. Wann wurde die Genehmigung für die erste, bereits bestehende Halle erteilt?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Genehmigung erteilt?
  4. Wer hat die Genehmigung erteilt/unterschrieben?
  5. Welchen baurechtlichen Gebietscharakter hatten die Flächen der ehemaligen Klärteiche zum Zeitpunkt der Baugenehmigung?
  6. Gab es zu dem Zeitpunkt einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der diese Lagerhalle zum Inhalt gehabt hätte?
  7. Welche Regelungen für ggf. erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen gab es im Rahmen dieser Baugenehmigung?
  8. Wie weit ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes für den relevanten Bereich an der Kremser Straße gediehen?

    Dr. Klaus Rappert
    Dr. Klaus Rappert
    Fraktionsvorsitzender
  9. Wann wurde die Genehmigung für die zweite Halle erteilt?
  10. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Genehmigung erteilt?
  11. Wer hat die Genehmigung für die zweite Halle erteilt/unterschrieben?
  12. Gab es gegen die Genehmigung Bedenken der Verwaltung?
  13. In welcher Weise wurden diese Bedenken ggf. zum Ausdruck gebracht?
  14. Falls es unterschiedliche Auffassungen zur Genehmigungsfähigkeit und oder zum Genehmigungszeitpunkt zwischen Verwaltung und Stadtspitze gegeben haben sollte: Warum hat die Planungsreferentin die Angelegenheit nicht ihm Rahmen ihres Antragsrechts als berufsmäßige Stadträtin dem Stadtrat zum Kenntnisnahme bzw. Entscheidung vorgelegt?
  15. War es bisher Praxis, dass im laufenden Aufstellungsverfahren zu einem Bebauungsplan bereits Genehmigungen für einzelne Projekte erteilt werden, die der Zielsetzung des Bebauungsplanes entsprechen, auch wenn die Rechtskraft des Bebauungsplans noch nicht eingetreten ist?

Soweit eine Beantwortung in der Sitzung nicht möglich ist, haben wir um zeitnahe schriftliche Beantwortung der Fragen und Information aller im Stadtrat vertretenen Fraktionen und der Einzelstadträte gebeten.

 

Klärteiche an der Kremser Straße; Fragen zum Sachstand und zur Vorgeschichte der Bebauungen