Regensburg, 24.01.2020
Städtische Grundstücke werden künftig prinzipiell nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben. So bleibt die Stadt Eigentümerin der Grundstücke und erhält ihr Vermögen für künftige Generationen. Der Erbbauzins sichert der Stadt außerdem kalkulierbare sichere Einkünfte. Zusätzlich sichert sich die Stadt so auch das Vorkaufsrecht an Gebäuden in Falle einer Weitergabe des Erbbaurechts an einen neuen Berechtigten. Sie kann auch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen verhindern.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundstücke, die zum Zweck des Baus selbstgenutzter Einfamilienhäuser (Einzelhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser) verkauft werden, Grundstücke für den Wohnungsbau der Stadtbau GmbH sowie ausgewiesene Gewerbegrundstücke.
Diese Regelung greift besonders im Falle von Bauträgers und Investoren, denen durch den bereits gefassten Baulandbeschluss zusätzlich strenge Vorgaben gemacht werden, u.a. zum geförderten Wohnungsbau und den infrastrukturellen Folgekosten ihrer Bebauung (z.B. für Kitas, Schulen etc).
Einen entsprechenden Antrag haben die Stadtratsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, Freien Wählern und FDP eingebracht. Er wird am kommenden Dienstag im Grundstücksausschuss des Stadtrats beschlossen werden.
