Regensburg, 23.07.2018
„Die SPD-Stadtratsfraktion spricht sich für eine Neuordnung der Gebühren in Kinderbetreuungseinrichtungen aus und hat deshalb eine Befassung des Stadtrates mit dem Thema beantragt“, merkt die Fraktionssprecherin für Jugendpolitik, Evelyn Kolbe-Stockert, an.
So soll die Verwaltung vom Stadtrat zunächst beauftragt werden, eine neue Gebührensatzung für die KiTas zu erstellen.
Ferner ist einen Entwurf für einen neuen Vertrag mit den freigemeinnützigen und privaten Trägern hinsichtlich der kommunalen Förderung zu erstellen. In diesem Vertrag soll auch eine Förderung der Kinderkrippen einbezogen werden.
Schließlich ist umgehend zu prüfen, wie die Gebühren der Krippen innerhalb der Buchungskategorien stufenweise herabgesetzt werden können, und ein Benchmarking zu erstellen, wie in vergleichbaren Städten die Gebühren errechnet werden.
„Neben dem großen Thema der Schaffung der notwendigen Betreuungsplätze ist es uns ein wichtiges Anliegen, auch beim Thema Gebühren für die KiTas Verbesserungen anzugehen“, betonen Evelyn Kolbe-Stockert und Dagmar Kick als Initiatorinnen des Antrags.
Derzeit gibt es für die KiTas sechs oder mehr unterschiedliche Gebühren, die von den KiTa- Eltern verlangt werden (Essensgeld, Teegeld, …..). Die neue Gebührensatzung soll eine Vereinfachung der bisherigen erreichen. Ziel ist eine Arbeitserleichterung für die KiTas, aber auch für die städtische Verwaltung in der Abrechnung. Zugleich werden für die Eltern die Zahlungsmodalitäten leichter zu organisieren sein. Inhaltlich kann in der neuen Satzung z.B. eine zentrale Essensgebühr geregelt werden, mit der Folge, dass die KiTas dafür ein Budget bekommen bzw. eine vereinfachte Verwaltungsabwicklung erreicht wird.
Für Eltern, deren Einkommen sehr niedrig ist, steht, wie bisher auch, der Weg zur wirtschaftlichen Jugendhilfe offen. Das kann auch dazu führen, dass Eltern mit sehr niedrigem Einkommen die KiTa-Gebühren vom Jugendamt ganz erstattet bekommen. Um die Gebühren darüber hinaus sozialer zu gestalten ist auch zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Geschwisterermäßigung eingeführt werden soll.
Der bestehende Vertrag zwischen der Stadt und den freigemeinnützigen und privaten Trägern über die Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen soll an die aktuellen Begebenheiten angepasst werden. Der bisherige Vertrag enthält z. B. einen Passus „…mindestens so teuer, aber nicht billiger als die städtischen Einrichtungen…“. Dies soll dahin geändert werden, dass die Gebühren denen der Stadt angeglichen werden.
Die Gebühren für die Kinderkrippen sind im bayernweiten Vergleich sehr hoch und müssen deshalb innerhalb der Buchungskategorien stufenweise herabgesetzt werden. Dafür ist ein Vorschlag zu erarbeiten.
Durch ein Benchmarking ist zu analysieren, nach welchen Kriterien in mit Regensburg vergleichbaren Städten die Gebühren ermittelt werden, um für Regensburg optimale Lösungen zu erarbeiten.