Regensburg, 19.10.2018
Die SPD-Stadtratsfraktion und die Stadtratsfraktion B90/die Grünen möchten die Abstellsituation für Lastenfahrräder in Regensburg verbessern. Die Stadtverwaltung soll deshalb prüfen, ob die Ausweisung neuer Abstellflächen in und außerhalb von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen (Wohnverkehrsstraßen), sowie durch die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen, die Schaffung von Stellflächen in öffentlichen Parkierungsanlagen oder die Ausgabe von Anwohnerparkausweisen für Lastenfahrräder die Parkierungssituation verbessert werden kann.
In neuen Baugebieten und bei Neubauvorhaben soll auf die Schaffung geeigneter Abstellflächen für Lastenfahrräder im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten hingewirkt werden.
Die Stadt Regensburg möchte den Anteil des Fahrradverkehrs deutlich steigern. So wird auch der Erwerb von Lastenfahrrädern gefördert. Insbesondere in der Altstadt können Lastenfahrräder ein Auto ersetzen. Allerdings haben viele Anwohner insbesondere in der Altstadt das Problem, dass sie keine Garage besitzen und das Lastenfahrrad auch nicht anderweitig adäquat abstellen können.
„Für Lastenfahrräder gibt es keine gesondert ausgewiesenen Abstellflächen“, merkt Dr. Tobias Hammerl an.
Lastenfahrräder können in der in der Regel auch nicht auf Kfz-Stellplätzen geparkt werden, obwohl ein Ersetzen von Autos durch Lastenfahrräder eine klimaneutrale und stadtverträgliche sowie wirtschaftlich tragfähige und sozial ausgewogene Mobilität fördern würde.
Wegen ihrer Größe können Lastenfahrräder häufig auch nicht auf dem Gehsteig abgestellt werden. Um auch für Lastenfahrräder die Abstellsituation insbesondere in der Altstadt und bei dicht bebauten Wohngebieten zu verbessern, ist es daher erforderlich, eine praktikable Lösung zu finden. Dies kann geschehen, indem man bisher nicht genutzte Flächen für Lastenfahrräder freigibt oder indem einzelne Kfz-Stellplätze in Stellplätze für Lastenfahrräder umgewandelt werden. Bei kluger Planung können ca. drei bis vier Lastenfahrräder auf einem Kfz-Stellplatz abgestellt werden.
Wer ein Auto besitzt und keinen Stellplatz auf privaten Flächen zu Verfügung hat, erhält für einen relativ geringen Betrag eine Parklizenz und kann sein Auto im Rahmen der Anwohnerparkregelungen privilegiert auf für andere kostenpflichtigen Stellplätzen parken. Die Nutzer von Lastenfahrrädern sollten mindestens vergleichbare Möglichkeiten haben.