Regensburg, 18.11.2019

Fraktionsvorsitzender
„Die Stadtratskoalition hat beantragt, bei der Stadt dienstliche Flugreisen von und zu innerdeutschen Zielen und Auslandszielen unter 500 Flugkilometern Entfernung in der Regel nicht mehr zu genehmigen“, teilt der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Klaus Rappert mit.
Die Stadt Regensburg soll sich darüber hinaus verpflichten, für unabweisbare dienstliche Flugreisen von Bürgermeistern, Stadträten und städtischen Bediensteten einen angemessen Ausgleich für den dadurch verursachten CO²-Ausstoß zu leisten.
„Eine analoge Regelung wird für alle städtischen Tochterunternehmen angestrebt.“, so Dr. Rappert.
Innerdeutsche Ziele und Auslandsziele bis 500 Flugkilometer sind in der Regel gut mit anderen Verkehrsmitteln, wie Bahn oder Bus, in angemessener Zeit erreichbar. Es ist deshalb in der Regel zumutbar, diese weniger klimaschädlichen Transportmittel zu wählen.
Auf manchen Strecken lassen sich Flugreisen wegen zu überwindender Distanzen bei dienstlichen Terminen städtischer Vertreter/innen jedoch nicht immer vermeiden. Den so verursachten städtischen Beitrag zum weltweiten CO²-Ausstoß möchten wir ausgleichen.
„Mit dem Verzicht auf Flugreisen unter 500 Flugkilometern und der Selbstverpflichtung zum CO²-Ausgleich soll die Stadt Regensburg hier beispielgebend für die örtliche Wirtschaft und die Bevölkerung vorangehen“, so der Antrag der Koalitionäre.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen Antrag:
CO²-Ausgleich für dienstliche Flugreisen – dienstliche Flugreisen allgemein
Sie Koalitionsfraktionen beantragen, den o.g. Beratungsgegenstand in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des zuständigen Stadtratsgremiums aufzunehmen und folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:
- Dienstliche Flugreisen von und zu innerdeutschen Zielen und Auslandszielen unter 500 Flugkilometern Entfernung werden in der Regel nicht mehr genehmigt. Über die hiervon abweichende Genehmigung einer Flugreise in besonders begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister.
- Die Stadt Regensburg verpflichtet sich, für dienstliche Flugreisen von Bürgermeistern, Stadträten und städtischen Bediensteten einen angemessen Ausgleich für den dadurch verursachten CO²-Ausstoß zu leisten.
Gleiches gilt für durch eine Tätigkeit für die Stadt veranlasste Flugreisen von Beiratsmitgliedern (z.B. Mitglieder des Gestaltungsbeirats) oder Sachverständigen, soweit diese zur Teilnahme an Terminen in Regensburg auf Einladung der Stadt mit dem Flugzeug anreisen. - Die Stadt Regensburg wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf ihre Tochterunternehmen ein, dort analoge Regelungen einzurichten.
Begründung:
Innerdeutsche Ziele und Auslandsziele bis 500 Flugkilometer sind in der Regel gut mit anderen Verkehrsmitteln, wie Bahn oder Bus, in angemessener Zeit erreichbar. Es ist deshalb in der Regel zumutbar, diese weniger klimaschädlichen Transportmittel zu wählen.
Die Stadt Regensburg sollte hier beispielgebend für die örtliche Wirtschaft und die Bevölkerung vorangehen.
Auf manchen Strecken lassen sich Flugreisen wegen zu überwindender Distanzen bei dienstlichen Terminen städtischer Vertreter/innen jedoch nicht immer vermeiden. Den so verursachten städtischen Beitrag zum weltweiten CO²-Ausstoß möchten wir ausgleichen.
für die SPD für Bündnis90/die Grünen für die FWR für die FDP
Dr. Klaus Rappert Margit Kunc Ludwig Artinger Horst Meierhofer
