Die Fraktionen SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, Freie Wähler, die Linke, und ÖDP beantragen, den Beschluss des Grundstücksausschusses vom 14.1.2014 und des Stadtrats vom 30.1. 2014 bezüglich der Vergabekriterien aufzuheben und wie folgt neu zu beschließen.

15__7478Ziel der Vergabe soll sein, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen. Das Kriterium, den Angebotspreis mit 60 % zu bewerten ist zur Erreichung dieses Ziels nicht geeignet, da damit   im Regelfall der Anbieter mit dem Grundstückshöchstgebot zum Zug kommt und die Stadt die Preisspirale nach oben fördert.

Die folgenden Sätze aus dem Beschluss vom Januar 2014

„ Aus diesen Kriterien sollen keine direkten Ansprüche und Verpflichtungen abgeleitet werden können. Die Anwendung wird in das freie Ermessen der Stadt Regensburg gestellt. Der Gleichheitsgrundsatz ist zu beachten.   In besonders begründeten Einzelfällen kann der Stadtrat bei der Grundstücksvergabe von diesen Kriterien abweichen“ sollten zwar das Ziel haben die Vergabe an Bewerber zu ermöglichen, die preisgünstigen Wohnraum realisieren, sind aber zu unbestimmt formuliert und bedürfen einer Neudefinition.

Bewerbungen sind sowohl für Einzelquartiere als auch für alle drei Bauquartiere möglich.

Bei Vergabe zum Beispiel der drei Quartiere an einen Bewerber ist nur ein Wettbewerb für WA1, WA2 und WA4 erforderlich.

Für die Bauquartiere ist auf Kosten des Käufers schnellstmöglich ein Realisierungswettbewerb durchzuführen. Es wird empfohlen, den Realisierungswettbewerb als einstufigen Einladungswettbewerb in Anlehnung an RPW 2008 durchzuführen. Der Auslobungstext, die Teilnehmer und die Preisgerichtsgestaltung sind mit dem Verkäufer abzustimmen.

Wir beantragen deshalb die Kriterien folgendermaßen sinngemäß zu beschließen und bei den Investoren abzufragen:

  1. Angebotspreis Die Angebotspreise für WA 1 und WA 2 werden mit 700,– €/m² und für das WA 4 mit 325,– €/m² für den geförderten Mietwohnungsbau und 450,– €/m² für den freifinanzierten Mietwohnungsbau vorgegeben.
  2. Zeitliche Umsetzung – Baufertigstellung
  3. Energiekonzept – Innovationsgrad – Dienstleistungen rund ums Wohnen
  4. Aussagen, ob alle Mietwohnungen im WA 4 im Bestand gehalten werden und wie lange.
  5. Aussagen, ob die Hausbewirtschaftung (Hausverwaltung/Vermietungsmanagement) in den Quartieren WA 1, WA 2 und WA 4 vom Grundstücksbewerber selbst gemacht wird und ob eine selbständige Vor-Ort-Verwaltung vorgesehen ist.
  6. Maximale Kaltmiete 8,30 €/m² im öffentlich geförderten Bereich bzw. 8,85 €/ m² im freifinanzierten Bereich im WA 4. Aussagen des Bewerbers zu seiner Kaltmiete beim geförderten Mietwohnungsbau und beim freifinanzierten Mietwohnungsbau.
  7. Aussagen zu den Verkaufspreisen pro m² ETW in den Quartieren WA 1 und WA 2 in Relation zum Grundstückspreis. Aussagen zu Nebenobjekten, wie Tiefgarage, Keller, Fahrradabstellplätze.
  8. Aussagen zu geplanten Selbstbezieherquoten bei den Eigentumswohnungen
  9. Aussagen zur Kaltmiete und Mietpreisbindung in den Quartieren WA 1 und WA 2 bei einem Erwerb der Wohnungen durch Anleger.
  10. Aussagen zur Warmmiete, bzw. Nebenkosten in den Quartieren WA 1, WA 2, WA 4 (geplante Maßnahmen, um Nebenkosten einzusparen )
  11. Referenzen zur Qualität bisheriger Bautätigkeit, die Bewerber für mehrere Quartiere müssen entsprechende Erfahrung mit Großprojekten nachweisen.
  12. Aussagen zum Baustandard im WA 4 im Vergleich zu WA 1 und WA 2 bei einer Realisierung der drei Quartiere durch einen Investor
  13. Nachweise und Erfahrungen zu den geplanten Energiekonzepten ,Umgang mit der Entsorgung von Altlasten und mit schwierigen Gründungsverhältnissen.
  14. Aussagen zu speziellen sozialen Angebote für den Fall eines Zuschlags.Zusammengefasst ist beabsichtigt:
  • im Bereich WA 4 ( öffentlich. geförderter und frei finanzierter Bereich) eine günstige Kalt- und Warmmiete zu erzielen.
  • im Bereich WA 1 und WA 2 einen möglichst günstigen Verkaufspreis für Selbstbezieher von Eigentumswohnungen und günstigen Mietpreis bei Anlegern.
  • weiter wird gewichtet

–   Bestandshaltung

–   innovatives Energiekonzept

–   schnelle zeitliche Umsetzung

  • Aus diesen Kriterien sollen keine direkten Ansprüche und Verpflichtungen abgeleitet werden können. Die Anwendung wird in das freie Ermessen der Stadt Regensburg gestellt. Der Gleichheitsgrundsatz ist zu beachten.     In besonders begründeten Einzelfällen kann der Stadtrat bei der Grundstücksvergabe von diesen Kriterien abweichen

Für die SPD Fraktion

Norbert Hartl

Fraktionsvorsitzender

Vergabekriterien für Wohnbaugrundstücke in der ehem. Nibelungenkaserne